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ERSTER LOHN,
DOPPELT SO GUT

Wir verdoppeln dein erstes Azubi-Gehalt!

Starker Start: Doppeltes Ausbildungsgehalt gewinnen
Du beginnst 2026 deine Ausbildung? Mit etwas Glück bekommst du zum Start ins Berufsleben einen extra finanziellen Boost: Karriere Nordhessen
verdoppelt dein erstes Azubi-Gehalt!  Bis einschließlich 30. April 2026 hast du die Chance in den Lostopf zu kommen – jetzt mitmachen und gewinnen!

SO EINFACH GEHT'S: BEWERBERPROFIL ANLEGEN

Registriere dich im Bewerberpool und wähle unbedingt im Feld „Wie bist Du auf uns aufmerksam geworden?“ die Option „Aktion Doppeltes Gehalt“ aus.
Du bist schon im Pool registriert? Dann scroll weiter nach unten.

Richte dein Profil ein. So bist du nicht nur im Lostopf, sondern kannst dich zukünftig auch ganz einfach von
Arbeitgebern in deiner Nähe finden
lassen – ganz ohne Bewerbungen zu schreiben.

Nach dem 30.04.2026 losen wir per
Zufallsprinzip einen Gewinner aus und kontaktieren vielleicht dich über die im Bewerberpool angegebene
E-Mail-Adresse. Schicke uns nach
Antritt deiner Ausbildung einfach
deinen ersten Lohnschein zu und
profitiere doppelt!

SO EINFACH GEHT'S: VIDEO ANSCHAUEN UND
BEWERBERPROFIL ANLEGEN

DU HAST BEREITS EIN BEWERBERPROFIL?

Dann fülle einfach dieses Formular aus und schon bist du dabei. Ganz wichtig: Bitte gib die E-Mail-Adresse an,
mit der du auch in unserem Bewerberpool angemeldet bist.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die

GfP – Gesellschaft für Personalkonzepte mbH
Bewdley Platz 20
34246 Kassel-Vellmar

(nachfolgend „GfP“ genannt).

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Social-Media-Plattformen und wird von diesen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert.


2. Gewinnspiel und Aktionszeitraum

Die GfP veranstaltet im Rahmen der Azubi-Kampagne für die Job- und Ausbildungsbörsen:

    • Karriere Nordhessen
    • Karriere Metropole Ruhr
    • Karriere OWL
ein Gewinnspiel, bei dem das erste Ausbildungsgehalt eines Gewinners bzw. einer Gewinnerin verdoppelt wird.

Aktionszeitraum:
Bis einschließlich 30. April 2026


3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen:

  • die eine Ausbildung mit Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 suchen und antreten,
  • die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 15 Jahre alt sind,
  • die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die GfP behält sich vor, im Gewinnfall einen entsprechenden Nachweis anzufordern.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeitende der GfP
  • deren Angehörige

4. Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme ist kostenlos und erfolgt je nach Zielgruppe wie folgt:


4.1 Zielgruppe 1 – Noch nicht registrierte Ausbildungssuchende

Ausbildungssuchende, die für das Jahr 2026 eine Ausbildung suchen und noch nicht im Bewerberpool registriert sind, nehmen teil, indem sie im Aktionszeitraum:

sich einmalig über die folgende Registrierungsseite registrieren: https://www.karriere-in-nordhessen.de/registrieren/bewerber
ein vollständiges Bewerberprofil anlegen und im Pflichtfeld „Wie bist Du auf uns aufmerksam geworden?“ die Auswahl „Aktion doppeltes Gehalt“ treffen.

Nur vollständig abgeschlossene Registrierungen mit korrekt ausgewählter Option werden berücksichtigt.


4.2 Zielgruppe 2 – Bereits registrierte Ausbildungssuchende

Ausbildungssuchende, die bereits im Bewerberpool registriert sind, nehmen teil, indem sie im Aktionszeitraum das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen.


5. Gewinn

Der Gewinn besteht in der Verdopplung des ersten Ausbildungsgehalts des Gewinners bzw. der Gewinnerin.

  • Maßgeblich ist das Bruttogehalt gemäß der ersten Entgeltabrechnung.
  • Die maximale Gewinnsumme beträgt 1.200 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt in Höhe des nachgewiesenen Gehalts, jedoch maximal bis 1.200 €.
  • Eine darüber hinausgehende Auszahlung ist ausgeschlossen.

6. Voraussetzungen für die Gewinnauszahlung

Der Gewinn kann nur ausgezahlt werden, wenn:

  • der/die Gewinner/in im Jahr 2026 tatsächlich eine Ausbildung beginnt,
  • GfP eine Kopie der ersten Entgeltabrechnung zur Prüfung erhält,
  • die Ausbildungsvergütung nachvollziehbar und rechtmäßig ist.

Beginnt der/die Gewinner/in keine Ausbildung im Jahr 2026, verfällt der Gewinnanspruch vollständig.


7. Gewinnerermittlung und Benachrichtigung

Der/die Gewinner/in wird nach Ende des Aktionszeitraums per Zufallsprinzip aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt.

Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die im Bewerberprofil bzw. im Teilnahmeformular angegebene E-Mail-Adresse.

Meldet sich der/die Gewinner/in nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung zurück, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.


8. Gewinnübergabe und Öffentlichkeitsarbeit

Der/die Gewinner/in erklärt sich damit einverstanden, zu einem im Vorfeld abgestimmten Termin zur symbolischen Gewinnübergabe (z. B. Übergabe eines fiktiven Schecks) zu erscheinen. Im Rahmen dieses Termins sollen Foto-, Video- und Textmaterialien erstellt werden und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Presse, Website, Social Media von Karriere Nordhessen, Karriere Metropole Ruhr, Karriere OWL) unentgeltlich verwendet werden.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Gewinner bzw. der Gewinnerin angegebenes deutsches Bankkonto. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Bei minderjährigen Gewinnern erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


9. Datenschutz

Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet.

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der GfP:
https://www.karriere-in-nordhessen.de/datenschutz

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 


10. Ausschluss vom Gewinnspiel

Die GfP behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei:

  • Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  • falschen Angaben,
  • Manipulationsversuchen

vom Gewinnspiel auszuschließen.


11. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Die GfP behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen (z. B. rechtliche oder technische Gründe) vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen anzupassen.

Bereits erworbene Gewinnchancen bleiben hiervon unberührt, soweit rechtlich möglich.


12. Haftung

Die GfP haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle des Bewerberpools, Verzögerungen oder Datenverluste, die außerhalb des Einflussbereichs von der GfP liegen.


13. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.